Dr.Wintersteller

Ordination

Ordination Dr.Wintersteller
In unserer Ordination nehmen wir uns Zeit für Ihre Anliegen und kümmern uns mit modernster Technologie nach dem aktuellsten Stand des Wissens um das Wohlergehen Ihrer Augen.

Als Wahlarzt ist es mir möglich, Sie genauestens und ohne Zeitdruck zu untersuchen und, was noch viel wichtiger ist, mit Ihnen den vorliegenden Befund in aller Ruhe zu besprechen und alle Ihre Fragen zu beantworten.

Nach Eintreffen bei uns werden von unserer Sprechstundenhilfe Ihre Daten aufgenommen und eine kurze Voruntersuchung durchgeführt. Wir würden Sie bitten, alle von Ihnen verwendeten Brillen mitzubringen, um sie ausmessen zu können. Anschließend erfolgt eine genaue Messung der Brechkraft Ihrer Augen.

Dr.Wintersteller
Nach genauer Erhebung Ihrer Beschwerden und früheren Augenerkrankungen, erfolgt ein genauer Sehtest inkl. einer etwaigen Brillenverordnung oder Kontaktlinsenanpassung. Eine Gesichtsfelduntersuchung, etc. wird je nach Bedarf durchgeführt. Schließlich erfolgt noch die Untersuchung Ihrer Augen an der Spaltlampe.

Vor Verlassen der Ordination erhalten Sie eine Honorarnote über die durchgeführten Leistungen, da wir als Wahlarztordination nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Nach Bezahlung der Honorarnote können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Je nach Kasse erhalten Sie einen kleinen oder größeren Teil der bezahlten Summe rückerstattet. Manche Zusatzversicherungen decken die Summe der Wahlarztkosten ab. Wir sind Ihnen gerne bei der Erledigung der Formalitäten behilflich.

Zur Beachtung
Bitte haben Sie Verständnis, dass bei einigen Beschwerden (z.B. wahrgenommene Lichtblitze, "Flankerl oder Spinnweben") und Erkrankungen (z.B. Kurzsichtigkeit, Netzhauterkrankungen, Makuladegeneration), sowie bei den Mutterkindpass-Untersuchungen ein Weittropfen der Pupille notwendig ist. Dies dauert in der Regel 20-30 Minuten und die weite Pupille bleibt für einige Stunden bestehen, weshalb für diesen Zeitraum das Sehen in der Nähe (Lesen, Computerarbeit) erschwert und aufgrund der erhöhten Blendempfindlichkeit das Lenken eines KFZs nicht erlaubt ist.